Peter Heidt: „Das Prinzip Fördern und Fordern bleibt“
Bundestag und Bundesrat haben das Bürgergeld-Gesetz verabschiedet. „Das Bürgergeld ist eine tiefgreifende Reform für eine moderne und faire Grundsicherung“, sagt Peter Heidt. „Mit den leistungsfördernden Zuverdienstregeln und verbesserten Qualifizierungsmöglichkeiten setzen wir echte Arbeitsanreize und ermöglichen es den Menschen, sich aus der Bedürftigkeit herauszuarbeiten“, erklärt Peter Heidt. Insbesondere junge Menschen in Hartz-IV-Haushalten erfahren mit den neuen Hinzuverdienstregeln mehr Leistungsgerechtigkeit, da sie ihr selbst verdientes Geld aus einem Minijob vollständig behalten dürfen. „Dafür haben wir Freien Demokraten seit vielen Jahren gekämpft. Auch Ausbildung wird attraktiver: Wenn zum Beispiel ein junger Mensch aus einer Hartz-IV-Familie eine Ausbildung macht, darf er aktuell nur rund 200 Euro behalten, im Bürgergeld werden es über 600 Euro sein. Das schafft mehr Chancen unabhängig von der Herkunft“, so Peter Heidt.
Das Prinzip des Förderns und Forderns bleibt auch im Bürgergeld erhalten. „Sanktionen für Menschen, die ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, sind und bleiben möglich, bis zum maximalen verfassungsrechtlich möglichen Maße“, betont Peter Heidt. Zudem war den Freien Demokraten ein ausreichend verbessertes Schonvermögen, insbesondere für die Altersvorsorge, wichtig. „Das ist eine Frage des Respekts vor Lebensleistung und Eigenverantwortung. Wer kurzfristig etwa durch einen Schicksalsschlag in die Bedürftigkeit fällt, sollte nicht sofort seine Altersvorsorge aufbrauchen müssen.“ Im Rahmen des gesetzgebenden Verfahrens hatte sich Peter Heidt auch mit den lokalen Jobcentern ausgetauscht. „Mir war es wichtig, dass ein Teil der neuen Regeln erst zum Juli 2023 in Kraft treten und somit die Jobcenter genügend Zeit haben, die Reformen umzusetzen“, so Peter Heidt.