FDP stellt Antrag gegen Errichtung von Windkraftanlagen in Bad Nauheim

Sehr geehrter Herr Hahn,

wir bitten Sie darum, den folgenden Antrag der FDP-Fraktion auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu nehmen.

 

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich gegen die Errichtung von industriellen Windkraftanlagen in Bad Nauheim und den unmittelbar angrenzenden Nachbargemeinden aus. Der Magistrat wird aufgefordert, diese Haltung im Regionalverband FrankfurtRheinMain zu vertreten.

Die Stadt Bad Nauheim wird weder direkt noch indirekt für die Errichtung von industriellen Windkraftanlagen und der dafür notwendigen Infrastruktur Grundstücke durch Verpachtung oder Verkauf zur Verfügung stellen.  Wegerechte und sonstige Dienstbarkeiten werden verweigert.

Um Planungsaufwendungen und Kosten abzuwenden, sind Planer, Investoren und Grundstückseigentümer umgehend von diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen.

 

Zur Begründung:

Die FDP ist für die Energiewende, allerdings nicht in der derzeitigen Ausgestaltung.

Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) ist ein sehr gutes Beispiel für gut gemeinte, aber schlecht gemachte Gesetze. Mit dem EEG wird Strom immer teurer. Betroffen sind alle Bürger, unabhängig vom Einkommen: jeder zahlt 8,1 ct/kwh Strom. Das bedeutet, dass Haushalte mit niedrigem Einkommen besonders betroffen sind. Ebenso Gewerbetreibende, die keine Rabatte erhalten, wie sie besonders energieintensive Branche bekommen. Die hohen Energiekosten bedrohen die Wettbewerbsfähigkeit deutsche Betriebe im europäischen Vergleich und die EEG-Umlage führt zu einer so erheblichen Umverteilung von unten nach oben, die jedes Steuersystem in den Schatten stellt.

Die EEG-Umlage wird an die Energieversorger ausgeschüttet, auch für unrentable Anlagen, wie zum Beispiel einen Windpark in einem Schwachwindgebiet wie der Wetterau. Es droht bloße Subventionsmitnahme ohne einen positiven Effekt für die Umwelt.

Das Risiko trägt aber nicht der Energieversorger, sondern der Landbesitzer, auf dessen Grundstück das Windrad steht. Er trägt auch die Rückbaukosten. Die starken Schwankungen bei der Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien machen vermehrt Eingriffe in das Stromnetz nötig, um Stromausfälle zu vermeiden, da diese Energie ja noch nicht speicherbar ist.

Ende 2016 gab es in Deutschland 28.217 Windkraftanlagen, die zusammen gerade einmal 12,3% des Strombedarfs deckten. 2016 haben wir für Windenergie 10 Mrd. € EEG-Umlage gezahlt, 2017 werden es ca. 11 Mrd. sein. Das EEG mit der garantierten Vergütung verhindert gleichzeitig Forschung und Entwicklung von alternativen Technologien (z.B. Wasserkraft) – die Energieversorger haben doch gar keinen Anlass hier zu investieren.

Dieser planwirtschaftliche Wahnsinn muss ein Ende haben! Bad Nauheim sollte sich auf gar keinen Fall daran beteiligen. Darüber hinaus lässt sich ein Windpark mit Windkraftanlagen von über 200 Metern Höhe wohl kaum mit einem Kurort und einer Gesundheitsstadt vereinbaren.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Benjamin Pizarro
Fraktionsvorsitzender