FDP fordert eine baldige Öffnung von Einzelhandelsgeschäften

14.04.2020

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Peter Heidt fordert die Bundesregierung auf, Einzelhandelsgeschäfte und Frisören möglich bald wieder eine Öffnung zu erlauben. Diese Öffnung sei unter Auflagen kurzfristig möglich. Diese Auflagen sollten ähnlich aussehen, wie die Auflagen in den Läden, die schon die ganze Zeit auf hätten. Dies hieße insbesondere, dass sich entsprechend der jeweiligen Größe des Geschäftes immer nur eine gewisse Anzahl von Personen gleichzeitig im Laden aufhalten können und dass entsprechend Abstand zwischen den einzelnen Kunden einzuhalten wäre.

„Wir brauchen in Deutschland eine breite Debatte über eine Öffnungsstrategie. Dabei geht es nicht um Alles oder Nichts. Vielmehr müssen wir für jeden einzelnen Lebensbereich aufzeigen, unter welchen Bedingungen man dort Lockerungen durchführen kann. Jedem Experten ist klar, dass wir den jetzigen Shutdown nicht auf Dauer durchhalten können,“ so Peter Heidt in seiner Presseerklärung.

Heidt macht dabei deutlich, dass es um medizinisch vertretbare Lockerungen gehe. Es sei offensichtlich, dass die Aufrechterhaltung des Shutdowns zu großen wirtschaftlichen Verwerfungen und gleichzeitig zu medizinischen Problemen führen würde. Das gelte etwa bei der medizinischen Behandlung anderer Krankheiten als Covid-19 und bei psychosozialen Krankheiten, die stressbedingt sind, etwa Depression. Die schlichte Behauptung, es gehe nur um Geld oder Leben, trägt nicht.

Weiterhin hätte insbesondere die Heinsberg-Studie von Prof. Streeck gezeigt, dass bei Einhaltung dieser Vorsichtsmaßnahmen es nahezu ausgeschlossen sei, sich in einem Ladengeschäft oder bei einem Friseur mit dem Virus zu infizieren.

Aufgrund der Anstrengungen der letzten Wochen sei die Zahl der Intensivbetten in Deutschland mittlerweile auf ca. 40.000 Stück erhöht worden und aktuell gebe es fast 10.000 freie Intensivbetten in deutschen Kliniken. Da gleichzeitig die tägliche Anzahl der neu infizierten Personen zurückgehe, müssten die massiven Freiheitseinschränkungen auf das notwendige Maß zurückgeführt werden.

In hoch automatisierten Betrieben, wo Maschinenbediener die Abstände zueinander einhalten können, sollte es ebenfalls möglich sein, die Tätigkeit wieder aufzunehmen. Und auch in Bereichen, wo die Gefahr schwerer Corona-Verläufe niedrig ist, etwa in Schulen, müsse man über die Wiedereröffnung nachdenken.

Weiterhin sei die hessische Landesregierung aufgefordert, die Corona-Verordnungen auf den Prüfstand zu stellen sowie auf Nutzen und Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Es hätte sich am Osterwochenende gezeigt, dass die Sinnhaftigkeit mancher Vorgabe infrage zu stellen ist. „Warum darf kein Eis an der Eisdiele geholt werden, warum kein Einzelsport auf Sportanlagen getrieben werden?“, fragt Peter Heidt und verweist darauf, dass zum Beispiel das Verbot des Eisverkaufs an Eisdielen nahezu ein hessischer Sonderweg sei. Auf Dauer würden nur sinnvolle und nachvollziehbare Vorschriften eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung finden. Deshalb würden die Menschen nicht verstehen, warum in Hamburg Blumenläden offen sein, in Bremen nicht, oder in Berlin Buchläden öffnen dürfen und in Hessen nicht.