FDP beantragt die Abschaffung der Straßenbeitragssatzung

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Hahn,

die FDP Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu nehmen:

 

Antrag

1. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt das von den Fraktionen der FDP, CDU und Grünen getragene Gesetzesvor­haben im Hessischen Landtag, wonach künftig klar geregelt ist, dass die Kommunen selbst entscheiden können, ob und wie sie Straßenbeiträge erheben.

2. Die Stadtverordnetenversammlung möge außerdem beschließen, dass der Magistrat aufgefordert wird, unverzüglich nach der Verab­schiedung des Gesetzes im Hessischen Landtag über die frei­willige Erhebung von Straßen­beiträgen eine Beschlussvorlage zur Aufhebung der Straßenbeitrags­satzung der Stadt Bad Nauheim, beschlossen durch die Stadtverordneten­versammlung der Stadt Bad Nauheim in der Sitzung am 11. Dezember 2014 und am 1. Juli 2015 in Kraft getreten, in die Stadtverordneten­versammlung einzubringen.

 

Zur Begründung:

Im Januar 2018 hat die FDP-Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Erhe­bungszwangs von Straßenbeiträgen und für mehr kommunale Selbst­verwaltung eingebracht.

Danach können die Kommunen in Hessen rechtssicher eigenständig entscheiden, ob und wie sie Straßenbeiträge von den Bürgern im Falle des sogenannten Zweitaus­baus erheben. Hier­zu hatte es, ausgelöst durch das Wort „soll“ im Kommunal­abgabengesetz (KAG), unter­schiedliche rechtliche Betrachtungen gegeben. Strittig war dabei vor allem die Frage, was die kommunale Entscheidungshoheit umfasst. Die Kommunalaufsicht in Person des ehe­malige SPD-Landrats im Wetteraukreis vertrat die restriktive Auffassung, hier die Ent­scheidungshoheit der Stadt Bad Nauheim sehr stark einzuschränken und mehr oder weniger ultimativ die Erhebung von Straßenbeiträgen zu verlangen, sofern nicht die Versagung des Haushalts in Aussicht gestellt wurde.

Der Gesetzentwurf der FDP im Hessischen Landtag überlässt den Kommunen die alleinige Entscheidung darüber, ob und wie sie den Zweitausbau finanzieren. Es bleibt alleine Sache der Kommunen und damit der Parlamente, die die Haushalts­hoheit haben, ob sie Beiträge erheben, Steuern erhöhen, aus dem Finanzmittel­bestand Maßnahmen finanzieren oder andere Maßnahmen ergreifen. Klarer Wille des Gesetzesentwurfes ist es, dass die Kommu­nen in ihrer Entscheidung frei sind.

Erfreulicherweise wird dieses Anliegen von der CDU-Landtagsfraktion und der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen nunmehr unterstützt. Die drei Fraktionen haben sich aktuell über eine gemeinsame Formulierung/Anpassung des FDP-Entwurfs verständigt. Die Mehrheit für eine Verabschiedung steht und wird voraus­sichtlich noch vor der Sommerpause im Hessischen Landtag erfolgen.

Das ist eine sehr klare Botschaft an die kommunale Familie und stärkt die kommunale Ent­scheidungshoheit. Daneben wird bei diesem Themenfeld Klarheit für die Bürger und die Grundstückseigentümer in Hessen geschaffen.

Der Magistrat ist mithin aufzufordern, eine Beschlussvorlage zur ersatzlosen Aufhebung der Straßenbeitragssatzung unverzüglich nach Verabschiedung des Gesetzes in die Stadtverord­netenversammlung einzubringen. Die Bürgerinnen und Bürger Bad Nauheims haben einen Anspruch auf Rechtssicherheit, gerade weil in den ver­gangenen Jahren große Unklarheit über die mögliche Erhebung von drastischen Straßenbeiträgen bestand.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Benjamin Pizarro
Fraktionsvorsitzender