FDP beantragt die Abschaffung der Straßenbeitragssatzung
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Hahn,
die FDP Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu nehmen:
Antrag
1. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt das von den Fraktionen der FDP, CDU und Grünen getragene Gesetzesvorhaben im Hessischen Landtag, wonach künftig klar geregelt ist, dass die Kommunen selbst entscheiden können, ob und wie sie Straßenbeiträge erheben.
2. Die Stadtverordnetenversammlung möge außerdem beschließen, dass der Magistrat aufgefordert wird, unverzüglich nach der Verabschiedung des Gesetzes im Hessischen Landtag über die freiwillige Erhebung von Straßenbeiträgen eine Beschlussvorlage zur Aufhebung der Straßenbeitragssatzung der Stadt Bad Nauheim, beschlossen durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Nauheim in der Sitzung am 11. Dezember 2014 und am 1. Juli 2015 in Kraft getreten, in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen.
Zur Begründung:
Im Januar 2018 hat die FDP-Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Erhebungszwangs von Straßenbeiträgen und für mehr kommunale Selbstverwaltung eingebracht.
Danach können die Kommunen in Hessen rechtssicher eigenständig entscheiden, ob und wie sie Straßenbeiträge von den Bürgern im Falle des sogenannten Zweitausbaus erheben. Hierzu hatte es, ausgelöst durch das Wort „soll“ im Kommunalabgabengesetz (KAG), unterschiedliche rechtliche Betrachtungen gegeben. Strittig war dabei vor allem die Frage, was die kommunale Entscheidungshoheit umfasst. Die Kommunalaufsicht in Person des ehemalige SPD-Landrats im Wetteraukreis vertrat die restriktive Auffassung, hier die Entscheidungshoheit der Stadt Bad Nauheim sehr stark einzuschränken und mehr oder weniger ultimativ die Erhebung von Straßenbeiträgen zu verlangen, sofern nicht die Versagung des Haushalts in Aussicht gestellt wurde.
Der Gesetzentwurf der FDP im Hessischen Landtag überlässt den Kommunen die alleinige Entscheidung darüber, ob und wie sie den Zweitausbau finanzieren. Es bleibt alleine Sache der Kommunen und damit der Parlamente, die die Haushaltshoheit haben, ob sie Beiträge erheben, Steuern erhöhen, aus dem Finanzmittelbestand Maßnahmen finanzieren oder andere Maßnahmen ergreifen. Klarer Wille des Gesetzesentwurfes ist es, dass die Kommunen in ihrer Entscheidung frei sind.
Erfreulicherweise wird dieses Anliegen von der CDU-Landtagsfraktion und der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen nunmehr unterstützt. Die drei Fraktionen haben sich aktuell über eine gemeinsame Formulierung/Anpassung des FDP-Entwurfs verständigt. Die Mehrheit für eine Verabschiedung steht und wird voraussichtlich noch vor der Sommerpause im Hessischen Landtag erfolgen.
Das ist eine sehr klare Botschaft an die kommunale Familie und stärkt die kommunale Entscheidungshoheit. Daneben wird bei diesem Themenfeld Klarheit für die Bürger und die Grundstückseigentümer in Hessen geschaffen.
Der Magistrat ist mithin aufzufordern, eine Beschlussvorlage zur ersatzlosen Aufhebung der Straßenbeitragssatzung unverzüglich nach Verabschiedung des Gesetzes in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen. Die Bürgerinnen und Bürger Bad Nauheims haben einen Anspruch auf Rechtssicherheit, gerade weil in den vergangenen Jahren große Unklarheit über die mögliche Erhebung von drastischen Straßenbeiträgen bestand.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Pizarro
Fraktionsvorsitzender