BVerfG Entscheidung steht noch aus

Liebe Freunde,  

die gestrige Medienberichterstattung bedarf einiger Erläuterungen und klarstellungen. Ihr könnt die nachfolgenden Ausführungen gerne weiterleiten.  

1. Uns ist noch keine Entscheidung zugestellt worden, denn das Gericht hat nicht über unser Verfahren entschieden, sondern offenbar nur über solche Verfahren, die sich allein gegen die nächtlichen Ausgangssperren gewendet haben.


2. Unser zweiter Punkt, die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte, ist demnach bei Gericht noch „im Rennen“, werden sich allerdings mit der VO ab Samstag wahrscheinlich erledigt haben. Wie das Gericht damit umgeht, ist abzuwarten. Dieses Thema scheint dem Gericht sehr wichtig zu sein und es scheint unser Verfahren als eines der drei Pilotverfahren zum Umgang mit Geimpften und Genesenen zu sehen. Ausdrücklich stellt das Gericht am Ende klar, dass die Frage der Ausnahme für Immunisierte von der Ausgangssperre nicht entschieden sei. Das dürfte in unserem Verfahren erfolgen.


3. Das Gericht hat im Eilverfahren eine reine Folgenabwägung vorgenommen, keine verfassungsrechtliche Prüfung, ob Ausgangssperren mit dem GG vereinbar sind. Diese Prüfung erfolgt erst im Hauptsacheverfahren.


4. Über unsere dritte Frage, ob die Zustimmung des Bundesrates erforderlich gewesen wäre und das Gesetz demgemäß an Verfahrensmängeln leidet, ist ebenfalls noch nicht entschieden.   Im einstweiligen Rechtsschutz ist die Hürde zunächst, ob die Beschwerde „offensichtlich begründet“ ist. Das ist eine sehr hohe Hürde, die das Gericht hier bei den entschiedenen Anträgen nicht als erfüllt angesehen hat.


Wenn eine Beschwerde nicht „offensichtlich begründet“ ist, prüft das BVerfG – anders als Verwaltungsgerichte – im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes nicht die Erfolgsaussichten in der Hauptsache, sondern nimmt eine reine Folgenabwägung vor: wäre es schlimmer, wenn das Gesetz zu Unrecht vorläufig außer Kraft gesetzt würde oder wäre es schlimmer, wenn es zu Unrecht vorläufig in Kraft bliebe. Hier hat das Gericht sich für ersteres entschieden, was man durchaus auch anders sehen kann.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.  

Viele Grüße  

Peter Heidt